Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Vereinbart werden Leistungen in Schwangerschaft und Wochenbett auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a Sozialgesetzbuch V ( im folgenden SGB V ) in der aktuellen Fassung (gültig ab 01.11.2025). Geburtshilfe ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Umfang und Inhalt der Betreuung wird nach individuellen und situationsangepassten Gesichtspunkten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Kontingente vereinbart:
In der Schwangerschaft:
Im frühen Wochenbett, aufgeteilt in:
Insgesamt dürfen diese Kontakte für Hilfeleistungen max. 20x von der Geburt bis zum 10. Lebenstag abgerechnet werden, abzüglich des Krankenhausaufenthalts.
Bei Mehrlingen erhöht sich die Hilfeleistung um 10 min/Kind.
Im späten Wochenbett (11. Lebenstag bis 12. Lebenswoche):
Hilfeleistungen bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes:
Kontakte sind Hausbesuche, Videokonferenzen oder telefonische Kurzberatungen.
Nicht abrechenbar sind Beratungen per SMS, Email und/oder anderen Kommunikationsmedien und werden dementsprechend auch nicht von der Hebamme beantwortet.
Sollten während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
Leistungen hinzugezogener Ärzte, Labore oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
Kurse:
Für die Kursteilnahme gilt:
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134 a SGB V in der aktuellen Fassung ( gültig ab 01.11.2025 ) erfolgen, weden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
In folgenden Fällen werde die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:
Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen werde nach der "Verordnung der Gebühren über Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen" in der jeweils gültigen Fassung mit dem Faktor 2 erstellt. Die Leistungen der Hebamme sind auch dann von der Leistungsempfängerin zu zahlen, wenn diese nicht von der Versicherung/Beihilfestelle übernommen werden. Eine Überprüfung des entsprechenden Vertragsumfanges wird empfohlen.
Terminverschiebung:
Für die Hebammenhilfe werden verbindliche Termine vereinbart.
Vertretung:
In Zeiten von längerer Krankheit, Urlaub und Fortbildung bemüht sich die Hebamme eine Vertretung zu vermitteln. Die Vertretung übernimmt im betreffenden Zeitraum den vollen Leistungs- und Haftungsumfang für ihr Handeln. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, gibt die Hebamme mit Einverständnis der Leistungsempfängerin betreuungsrelevante Daten und Inhalte der Betreuung an die Vertretung weiter.
Erreichbarkeit:
Hierzu bitte die Hinweise auf https://egberts.hebamio.de beachten.
Haftung:
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für Tätigkeiten der Hebamme im Rahmen diese Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungsumme.
Vertraulichkeit/Datenschutz:
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen der oben genannten Dienstleistungen werden die Daten der Leistungsempfängerin und der geborenen und ungeborenen Kinder verantwortlich verarbeitet und genutzt, insbesondere für die Behandlung notwendige medizinische Befunde. Über Befunde, Behandlungen und andere betreuungsrelevante Einzelheiten spricht die Hebamme auch nicht mit Angehörigen anderer Berufsgruppen nur mit Einverständnis der Leistungsempfängerin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sich als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit des Vertages im Übrigen unberührt.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine extern zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen ( in diesem Fall Hebamio). Die Abrechnungstelle unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz. Hebamio speichert die Abrechnungsdaten anonymisiert auf einem Server in Deutschland unter höchsten Sicherheitsstandards.
Ich bin mit der Übermittlung meiner abrechnungsrelevanten Daten ( Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versichertendaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und einer Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme und der Speicherung auf einem exteren Server, einverstanden. Ich entbinde die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung un den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.