AGB

Vereinbart werden Leistungen in Schwangerschaft und Wochenbett auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a Sozialgesetzbuch V ( im folgenden SGB V ) in der aktuellen Fassung (gültig ab 01.11.2025). Geburtshilfe ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Umfang und Inhalt der Betreuung wird nach individuellen und situationsangepassten Gesichtspunkten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Kontingente vereinbart:

In der Schwangerschaft:

  • Kurzberatung, telefonisch, max 2 Kontakte/Tag für max. 10 min; max 12x/Schwangerschaft abrechenbar
  • Hilfeleistungen in der Schwangerschaft: max. 2 Kontakte/Tag für max. 90 min insgesamt bei aufsuchendem Kontakt, max 30 min bei Hilfeleistungen per Videokontakt, diese Leistung ist in der Schwangerschaft nicht kontingentiert
  • Individuelle Stillberatung, 1x/Schwangerschaft möglich, max. 45 min

Im frühen Wochenbett, aufgeteilt in:

  • 1. - 3. Lebenstag  und erster Tag der aufsuchenden Hilfeleistung im Wochenbett:
  • max. 2 Kontakte/Tag bis insgesamt 120 min.; 2. Termin kann als Videokonferenz stattfinden, jedoch nicht länger als 30 min
  • zusätzlich max 1 telefonische Beratung von max 10 min/Tag

 

  • ab dem 4. - 10. Lebenstag der aufsuchenden Hilfeleistung im Wochenbett:
  • max 2 Kontakte/Tag max 90 min
  • zusätzlich max 1 telefonische Kurzberatung von max. 10 min/Tag

Insgesamt dürfen diese Kontakte für Hilfeleistungen max. 20x von der Geburt bis zum 10. Lebenstag abgerechnet werden, abzüglich des Krankenhausaufenthalts.

Bei Mehrlingen erhöht sich die Hilfeleistung um 10 min/Kind.

 

Im späten Wochenbett (11. Lebenstag bis 12. Lebenswoche):

  • max 1 Kontakt/Tag für max 60 min und zusätzlich max 1 telefonische Kurzberatung von max. 10 min 
  • die Hilfeleistung kann auch per Videokonferenz stattfinden, dann max 30 min 
  • insgesamt dürfen diese Kontakte für Hilfeleistungen im Wochenbett max 16x vom 11. Lebenstag bis zur 12. Lebenswoche abgerechnet werden
  • bei Mehrlingen erhöht sich die Hilfeleistung um 10 min/Kind

 

Hilfeleistungen bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes:

  • max 1 Kontakt/Tag für max. 45 min aufsuchend bzw max. 30 min per Videokonferenz
  • zusätzlich
  • gilt ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des 9. Lebensmonats
  • max. 8x abrechenbar

Kontakte sind Hausbesuche, Videokonferenzen oder telefonische Kurzberatungen.

Nicht abrechenbar sind Beratungen per SMS, Email und/oder anderen Kommunikationsmedien und werden dementsprechend auch nicht von der Hebamme beantwortet.

Sollten während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

Leistungen hinzugezogener Ärzte, Labore oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

Kurse:

Für die Kursteilnahme gilt:

  • die Anmeldung ist verbindlich, auch wenn versäumte Stunden der Krankenkasse oder der Teilnehmerin nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.
  • eine regelmäßige Teilnahme erhöht den positiven Effekt des Kurses

Kostenübernahme:

Leistungen, die auf Grundlage des Vertages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134 a SGB V in der aktuellen Fassung ( gültig ab 01.11.2025 ) erfolgen, weden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

In folgenden Fällen werde die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht
  • Falls Leistungen von mehrer Hebammen in Anspruch genommen werde und dadurch erstattungsfähige Kontigente überschritten werden.

 

Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen werde nach der "Verordnung der Gebühren über Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen" in der jeweils gültigen Fassung mit dem Faktor 2 erstellt. Die Leistungen der Hebamme sind auch dann von der Leistungsempfängerin zu zahlen, wenn diese nicht von der Versicherung/Beihilfestelle übernommen werden. Eine Überprüfung des entsprechenden Vertragsumfanges wird empfohlen.

Terminverschiebung:

Für die Hebammenhilfe werden verbindliche Termine vereinbart.

  • Sollte die Leistungsempfängerin verabredete Termine nicht wahrnehmen können, sagt sie spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls ist die Hebamme berechtigt, die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung zu stellen.
  • Aufgrund unvorhersehbarer Betreuungssituationen, können von Seiten der Hebamme kurzfristige Terminverschiebungen nötig werden.

Vertretung:

In Zeiten von längerer Krankheit, Urlaub und Fortbildung bemüht sich die Hebamme eine Vertretung zu vermitteln. Die Vertretung übernimmt im betreffenden Zeitraum den vollen Leistungs- und Haftungsumfang für ihr Handeln. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, gibt die Hebamme mit Einverständnis der Leistungsempfängerin betreuungsrelevante Daten und Inhalte der Betreuung an die Vertretung weiter.

Erreichbarkeit:

Hierzu bitte die Hinweise auf https://egberts.hebamio.de beachten.

Haftung:

Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für Tätigkeiten der Hebamme im Rahmen diese Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungsumme.

Vertraulichkeit/Datenschutz:

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen der oben genannten Dienstleistungen werden die Daten der Leistungsempfängerin und der geborenen und ungeborenen Kinder verantwortlich verarbeitet und genutzt, insbesondere für die Behandlung notwendige medizinische Befunde. Über Befunde, Behandlungen und andere betreuungsrelevante Einzelheiten spricht die Hebamme auch nicht mit Angehörigen anderer Berufsgruppen nur mit Einverständnis der Leistungsempfängerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sich als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit des Vertages im Übrigen unberührt.

Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt  elektronisch über eine extern zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen ( in diesem Fall Hebamio). Die Abrechnungstelle unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz. Hebamio speichert die Abrechnungsdaten anonymisiert auf einem Server in Deutschland unter höchsten Sicherheitsstandards.

Ich bin mit der Übermittlung meiner abrechnungsrelevanten Daten ( Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versichertendaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und einer Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme und der Speicherung auf einem exteren Server, einverstanden. Ich entbinde die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Abrechnung un den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist.